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Kompromiß bei Dienstleistungsrichtlinie erzielt
Die EU-Kommission hat die Weichen für eine Einigung auf die Dienstleistungsrichtlinie gestellt. Sie folgt weitgehend dem Kompromißvorschlag des Parlaments und streicht das sogenannte Herkunftslandprinzip, wonach Unternehmen in anderen Ländern nach den Regeln ihres Heimatlandes Aufträge erledigen dürfen. Statt dessen soll in vielen Bereichen das Sozialrecht des Landes gelten, in dem ein Auftrag erledigt wird.

Bestimmte Sektoren, wie z. B. Gesundheits- sowie soziale Dienste, werden von der Marktöffnung ausgenommen. Ebenfalls ist sichergestellt, daß die Dienstleister der Kontrolle des Landes unterliegen, in dem sie tätig werden.

Über die neuen Vorschläge müssen nun die 25 nationalen Regierungen im Ministerrat debattieren. Die österreichische EU-Ratspräsidentschaft strebt eine Einigung bis zum Ende ihrer Amtszeit im Juni 2006 an.

Quelle: www.tagesschau.de externer Link



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