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Niedersachsen: Entbürokratisierung statt Prüfungsordnung
Im Niedersächsischen Sozialministerium wurde ein neuer Grund gefunden, die Prüfungsordnung zur amtlich anerkannten Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung abzulehnen: die Entbürokratisierung. Zum Ausklang des alten Jahres 2005 hob das Ministerium hervor: „Der Verzicht auf die ... Prüfungsverordnung erfolgt im Übrigen auch im Rahmen der bundesweit aktuellen Bestrebungen zur Verwaltungsreform und Entbürokratisierung“.

Eine Anhebung des Qualifikationsniveaus der Fachkräfte in den Werkstätten kann im Ministerium offenbar nicht erkannt werden. Nachdem auch schon verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Prüfungsordnung für amtlich anerkannte Fachkräfte geäußert wurden, wird jetzt mit „erheblichem Mehraufwand“ argumentiert. Da haben die betroffenen Werkstattfachleute den Einfallsreichtum unterschätzt, der im niedersächsischen Ministerium ganz erstaunliche Argumente hervorbringt. Gut, daß in den anderen Bundesländern weniger Kinder in diesen Entbürokratisierungsbrunnen fallen.

Man darf auf den nächsten Beitrag aus Hannover zur Entbürokratisierung und Verwaltungsreform gespannt sein.



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