Arbeitswelt 08.05.06
Modellprojekt Rheinland-Pfalz „Persönliches Budget für Arbeit“
Am 1. März dieses Jahres ist das Modellprojekt in Rheinland-Pfalz zunächst mit einer Laufzeit von sechs Monaten in fünf Modellkommunen und neun Werkstätten angelaufen.

In einem Schreiben informierte das Landesamt über den Modellversuch. Dieser Versuch knüpft an die bisherigen Erfahrungen zum persönlichen Budget in diesem Bundesland an. Das Modellvorhaben erstreckt sich auf Eingliederungshilfeleistungen für Menschen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sozialversicherungspflichtig tätig sein können, als Alternative zur sonst notwendigen Beschäftigung im Arbeitsbereich in einer Werkstatt.

In Betracht kommen vorrangig Arbeitgeber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und nachrangig Integrationsprojekte in Trägerschaft einer Werkstatt. Die Beschäftigungsbedingungen müssen entsprechend § 53 Abs. 3 und 1 SGB XII eine behinderungsgerechte Erwerbstätigkeit ermöglichen. Die Leistung des Sozialhilfeträgers ist von Leistungen anderer möglicher Reha-Träger (Integrationsamt, BA) abgegrenzt. Integrationsfachdienste werden zur Stellenaquise und zur Zusammenarbeit mit den Arbeitsgemeinschaften nach SGB II eingebunden.

Im Fokus stehen behinderte Menschen, die fast drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten könnten und bislang i. d. R. unter zehn Jahre im Arbeitsbereich beschäftigt waren. Sie können ein persönliches Budget vom zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe erhalten, wobei das Land dem örtlichen Träger 50 Prozent der Aufwendungen erstattet.

Das Budget kann direkt an den Arbeitgeber ausgezahlt werden. Ein Nachweis wird nicht verlangt, wenn der Arbeitgeber monatlich die zweckentsprechende Mittelverwendung versichert. Die Verwendung des Budgets verhandelt der Leistungsempfänger eigenverantwortlich mit seinem Arbeitgeber.

Wenn der Budgetnehmer die Werkstatt verläßt, erhält diese für 45 Kalendertage weiterhin den Vergütungssatz. In dieser Zeit wird die Rückkehr in die Werkstatt sichergestellt. Budgetnehmer, die keine Arbeit in einem Integrationsprojekt aufgenommen haben, erhalten an ihrem Arbeitsplatz bis zu vier Stunden monatlich Betreuungsleistungen durch eine Werkstatt.

Das Budget soll folgende Leistungen beinhalten:

  • Lohnkostenausgleich für den Arbeitgeber in Höhe von 70 Prozent des Tariflohnes
  • Betreuungsaufwand durch den Begleitenden Dienst einer Werkstatt (degressiv und maximal eine Stunde pro Woche)
  • gegebenenfalls Ausgleichszahlung für eine sogenannte Riesterrente

Da der Personenkreis, der für ein Budget in Frage kommt, nur drei Stunden Arbeit zu den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes leisten kann, muß das Budget den restlichen Lohnkostenausfall abdecken. Die nachfolgende Betreuung sollen Werkstätten übernehmen, weil das dortige Know How in der Anfangsphase unverzichtbar ist. Die Betreuung durch die Werkstatt soll zeitlich befristet und degressiv gestaltet sein und bei Bedarf in eine Betreuung durch die Berufsbegleitenden Dienste münden. Die Geldleistung soll unter den Aufwendungen liegen, die dem Sozialhilfeträger in einer Werksatt entstehen.

Erprobt wird im Einzugsbereich der Werkstätten im Landkreis Alzey-Worms, dem Kreis Bitburg-Prüm und Daun, in Gerolstein, in der Stadt und dem Landkreis Kaiserslautern und Kusel, in Landstuhl, Mainz, Mayen, Rockenhausen und Worms. Ein Projektbeirat unter Beteiligung der LAG WfbM ist eingerichtet.

Während der Modellphase können weitere Werkstätten und Kommunen auf deren Wunsch in das Projekt aufgenommen werden.

Nach Abschluß der Modellphase soll das Projekt möglichst schnell auf das ganze Land übertragen werden.



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