Eine gezielte und systematische Ermittlung des individuellen Teilhabebedarfs bildet die Basis eines effizienten Rehabilitationsprozesses. Diese Bedarfsermittlung findet in verschiedenen Phasen des Prozesses auf unterschiedlichen Ebenen sowohl bei Reha-Trägern als auch bei Leistungserbringern mit jeweils unterschiedlichen Zielsetzungen statt und erfolgt bislang mit unterschiedlichen Methoden und Instrumenten.
Ziel des b3-Projekts „Basiskonzept für die Bedarfsermittlung in der beruflichen Rehabilitation“ war die Erarbeitung übergreifender fachlicher Grundlagen: ein leistungsträger- und leistungserbringerübergreifendes Basiskonzept, das ein gemeinsames Verständnis von Bedarfsentwicklung formuliert, individuelle Bedarfsermittlung ermöglicht und allen Bedarfsermittlungsmethoden als Grundlage dient.
Ergebnisse des b3-Projekts
Mit dem neuen Bedarfsermittlungskonzept für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) steht nun erstmals allen Akteuren und Fachkräften der beruflichen Rehabilitation unter www.bar-frankfurt.de eine übergreifende Grundlage zur Verfügung. Dazu gehören:
- das „Konzept für die Bedarfsermittlung bei LTA“ als Arbeitshilfe zur Ermittlung von Teilhabebedarf für Reha-Fachkräfte. Das Konzept umfasst unter anderem Begriffsbestimmungen von Grundanforderungen für die Bedarfsermittlung sowie ein Arbeitsmodell zur Ermittlung von Teilhabebedarf auf Basis des bio-psycho-sozialen Modells.
- eine Instrumentendatenbank mit strukturierten Informationen zu über 200 Instrumenten, die bei der Bedarfsermittlung eingesetzt werden (Aufmerksamkeits- und Intelligenztests, Hamet, etc.).
Das Bedarfsermittlungskonzept für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde von der BAR gemeinsam mit acht Leistungserbringerverbänden und der Hochschule Magdeburg-Stendal entwickelt. Ebenso waren verschiedene Vertreter*innen von Leistungsträgern und Leistungserbringern sowie Verbänden von Menschen mit Behinderungen und weitere Akteure der beruflichen Rehabilitation involviert, um eine breite Akzeptanz für die Konzepte zu gewährleisten. Das Projekt wurde von 2015 bis 2018 aus den Mitteln des Ausgleichsfonds vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.