Die Richtlinie (RL) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen hat ihren Ursprung in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Leitgedanke der Barrierefreiheits-RL ist es, Handelsschranken für barrierefreie Güter und Dienstleistungen auf dem europäischen Markt abzubauen.
Wesentliche Inhalte des European Accessibility Act
Durch den EAA müssen Unternehmen in den nächsten Jahren Produkte und Dienstleistungen, nach konkreten funktionalen Barrierefreiheitsanforderungen gestalten. Dies betrifft unter anderem Hard- und Softwaresysteme, die für den Zugang zu audiovisuellen Diensten erforderlich sind wie zum Beispiel Computer, Fernseher, Tablets, Smartphones, E-Books, aber auch Geld-, Ticket- und Fahrausweisautomaten. Zudem müssen mobile Bezahlsysteme, Bankdienstleistungen und der Internetauftritt des Online-Handels barrierefrei werden.
Im Bereich der Personenbeförderung sollen sich die barrierefreien Reise- und Verkehrsdienstinformationen in Echtzeit über Websites, Mobilgeräten sowie Anzeigebildschirme und Check In-Terminals erstrecken, die Fahrgäste mit Behinderungen zum Reisen benötigten.
Mit der EU-Richtlinie wird dem stetig steigenden Bedarf an barrierefreien Produkten und Dienstleistungen Rechnung getragen, um durch Barrierefreiheitsanforderungen eine inklusivere Gesellschaft sowie Menschen mit Behinderungen ein unabhängigeres Leben zu ermöglichen.
Umsetzung der Richtlinie
Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht muss bis 2022 erfolgen.
Ausführliche Informationen zur Barrierefreiheitsrichtlinie finden Sie hier
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