Bildung 02.07.19
Orientierungshilfe „Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ erschienen
Die novellierte Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung – GFABPrV) wurde bereits am 21. Dezember 2016 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I, Nr. 61  veröffentlicht und ist seit dem 1. Januar 2017 in Kraft.

Jetzt hat das Bundesinstitut für Berufsbildung eine Orientierungshilfe mit vielfältigen Informationen und Anregungen veröffentlicht. Die BIBB-Publikation ist ein umfangreiches Nachschlagwerk, das über relevante rechtliche Grundlagen informiert und Erläuterungen und curriculare Empfehlungen zu den Prüfungsinhalten und -anforderungen gibt. Die Publikation enthält auch Hinweise und Beispiele für die Gestaltung von Qualifizierungslehrgängen und Prüfungen. Die Orientierungshilfe soll dabei unterstützen, Antworten auf Fragen bezüglich der praktischen Anwendung der GFABPrVzu finden.

Für welche Zielgruppe?
Denn in der Praxis stellen sich für die Qualifizierungsanbieter, die zuständigen prüfenden Stellen und deren Prüfungsausschüsse, die fortgebildeten Fachkräfte und an der Fortbildung Interessierte viele unterschiedliche Fragen wie beispielsweise: Wie können mit Blick auf die einzelnen Kompetenzen der Handlungsbereiche Lehrgangsangebote inhaltlich gestaltet werden? Was bedeuten unbestimmte Rechtsbegriffe wie „einschlägige Berufspraxis“? Welche Methoden und Möglichkeiten der zielgruppenorientierten Gestaltung von Lehr- und Lernarrangements gibt es?

Die Fortbildungsprüfungsverordnung „Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ beschreibt ein personenzentriertes und kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für verschiedene Einsatzfelder in der Beruflichen Bildung von Menschen mit Behinderungen und deren Teilhabe am Arbeitsleben. Dabei ist sie, anders als ihre Vorgängerregelung, nicht ausschließlich auf die Tätigkeit in Werkstätten für behinderte Menschen ausgerichtet.

Weitere Informationen und die Orientierungshilfe „Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ finden Sie hier externer Link



 


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