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Stellungnahme zum Angehörigen-Entlastungsgesetz
Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz möchte die Bundesregierung zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger von Menschen mit Behinderungen beitragen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern.

Die BAG WfbM positioniert sich im Rahmen der Stellungnahme zu drei aus Sicht der Werkstätten relevanten Themenfeldern:

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle hilfebedürftigen Menschen mit Behinderungen bereits während des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereiches einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben, was sehr erfreulich ist.

Auch die Einführung eines Budgets für Ausbildung (§ 61a-neu SGB IX) wird von der BAG WfbM begrüßt. Allerdings sollte dieses auch von Werkstattbeschäftigten im Arbeitsbereich in Anspruch genommen werden können.

Schließlich sollen künftige andere Leistungsanbieter, die berufliche Bildung oder Beschäftigung in betrieblicher Form anbieten, von dem in § 9 WVO festgelegten Personalschlüssel nach oben abweichen können. Aus Sicht der BAG WfbM muss dies zwingend auch für die betriebsintegrierte Erbringung von Werkstattleistungen gelten.

Die Stellungnahme finden Sie hier.


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