Politik 11.07.19
Gleichwertige Lebensverhältnisse: Schlussfolgerungen der Kommission
Am Mittwoch, den 10. Juli 2019 stellten Bundesminister Horst Seehofer als Vorsitzender sowie Bundesministerinnen Julia Klöckner und Dr. Franziska Giffey als Co-Vorsitzende die Schlussfolgerungen zur Arbeit der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ vor. Darin sind die Ergebnisse der Kommissionsarbeit aus Sicht des Bundes zusammengefasst.

Die Bundesregierung hat wie im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode vorgesehen die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ eingesetzt. Auftrag der Kommission war es, eine gerechte Verteilung von Ressourcen und Möglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen zu untersuchen und Vorschläge zu entwickeln, um diese Gleichwertigkeit zu erreichen.

Gemäß dem Einsetzungsbeschluss des Bundeskabinetts vom 18. Juli 2018 hat sich die Kommission in sechs Facharbeitsgruppen (FAG) mit unterschiedlichen Themenkomplexen befasst. Für die in Werkstätten beschäftigten Menschen mit Behinderungen sind dabei besonders die Arbeitsgruppen 5 „Soziale Daseinsvorsorge und Arbeit“ und 6 „Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft“ von Bedeutung. Dabei geht es vor allem um Aspekte, die die Versorgungssituation in ländlichen Regionen betreffen, um weitere Abwanderungstendenzen abzumildern. Auch ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen werden in den Berichten der zuvor genannten FAG erwähnt, vor allem unter Gesichtspunkten wie Barrierefreiheit und Mobilität. Ebenso soll das zivilgesellschaftliche Engagement und der Zusammenhalt gefördert werden.

Relevante Arbeitsschwerpunkte
Zur Zielerreichung in Arbeitsgruppe 5 wird unter anderem die „InitiativeSozialraumInklusiv“ (ISI) genannt, in der es unter anderem auch um barrierefreie Gesundheits-, Pflege- und Rehabilitationsleistungen geht. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeitsgruppe liegt auf den regionalen Arbeitsmärkten, die aktiv gestaltet werden sollen. Dabei soll auch die Inklusion von Menschen mit Behinderungen eine Rolle spielen. Eine nähere Ausführung hierzu bleibt jedoch aus.

Im Bericht der Arbeitsgruppe 6 wird Teilhabe für alle, unabhängig von Wohnort, einer Behinderung, Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Einkommen etc., als ein Ziel angegeben. Sozialräumliche Ansätze sind dabei von besonderer Bedeutung. Der Begriff der Teilhabe wird dabei allerdings sehr weit gefasst und betrifft im Grunde die Teilhabe aller Menschen in allen Lebensbereichen. Teilhabe am Arbeitsleben wird als Begriff genannt, bezieht sich im Bericht aber auf das Erwerbsleben mit dem Fokus auf regionale Unterschiede.

Perspektive der Menschen mit Behinderungen fehlt
Zwar werden Menschen mit Behinderungen im Kontext von Arbeit und Qualifizierung nicht näher betrachtet. Im Bericht der FAG 5 wird allerdings an einer Stelle auf das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verwiesen, als ein Instrument, das sich auf die alltägliche Lebensführung von Menschen mit Behinderungen positiv auswirkt. Im Kontext des BTHG hatte sich die BAG WfbM bereits im Juli 2018 zum Thema gleichwertige Lebensverhältnisse positioniert. Sowohl beim Leistungszugang (Stichwort Teilhabeplanung) als auch bei der Ausgestaltung der Teilhabeleistungen (zum Beispiel Budget für Arbeit) zeichnen sich höchst unterschiedliche Lösungen in den einzelnen Ländern ab.

Es darf aber nicht vom Wohnort abhängen, ob Menschen mit Behinderungen Zugang zu bestimmten Leistungen haben. Es muss flächendeckend qualitativ hochwertige und auskömmlich finanzierte Angebote geben, damit Menschen mit Behinderungen ihr Wunsch- und Wahlrecht wahrnehmen können und mehr Teilhabe und Selbstbestimmung erfahren. Dieser Aspekt sollte bei der weiteren Arbeit der Bundesregierung stärker in den Fokus gerückt werden.


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