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BAG-WR und LAG-WR bei Karin Evers-Meyer
In Berlin trafen sich Werner Weißenbrunn, erster Vorsitzender des Werkstattrates der St. Josefs-Werkstätten in Plaidt, und Bundesvorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte e.V. (BAG WR) und die stellvertretende Bundesvorsitzende Ilona Wiegand mit Karin Evers-Meyer, der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Bei dem Gespräch waren weitere Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte (LAG-WR) anwesend: aus Baden-Württemberg Andreas Bolimer, stellvertretender Vorsitzender, und Christian Wolter, Erster Vorsitzender der Berliner Werkstatträte (BWR). Thema des Austauschs waren Anliegen der Werkstatträte und der Beschäftigten in den Werkstätten. Unter anderem wurde über den Beitragssatz zur Pflegeversicherung für kinderlose Beschäftigte, die in Werkstätten arbeiten, gesprochen. Auch Werkstattbeschäftigten wird monatlich 1,21 Euro von ihrem Arbeitsentgelt abgezogen. Es wurde auch angesprochen, daß Werkstattbeschäftigte von ihrer Grundsicherung in Höhe von 345 Euro ca.60 Euro für das Mittagessen in der Werkstatt abgezogen wird. Im Bundesdurchschnitt verdienen Werkstattbeschäftigte 160 Euro monatlich, so daß dies für sie eine starke finanzielle Belastung darstellt. Karin Evers-Mayer äußerte die Bereitschaft, diese finanziellen Einschnitte kritisch zu hinterfragen, machte jedoch auch deutlich, das es derzeit kaum finanzielle Spielräume gebe.
Besonders wichtig war den ehrenamtlich arbeitenden Vertretern der LAG-WR und BAG WR die Stärkung der Werkstatträte in den Werkstätten. In manchen Bundesländern sind bereits LAG-WR gegründet worden, in anderen Bundesländern fehlten diese aber noch völlig. Werner Weißenbrunn: „Grund dafür ist aus unserer Sicht vor allem eine fehlende bundeseinheitliche Regelung zur finanziellen Absicherung der Landesarbeitsgemeinschaften und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte. Diese Absicherung ist aber Voraussetzung für eine professionelle Arbeit“. Die Beauftragte der Bundesregierung sagte zu, die Forderungen nach einer solchen einheitlichen Regelung grundsätzlich zu unterstützen. „Ich halte es für wichtig, daß die Interessen der Werkstattbeschäftigten auch überregional von den Experten in eigener Sache wahrgenommen werden können. Die Rahmenbedingungen dafür müssen geschaffen werden“, so Evers-Meyer.
Bei dem Gespräch waren weitere Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte (LAG-WR) anwesend: aus Baden-Württemberg Andreas Bolimer, stellvertretender Vorsitzender, und Christian Wolter, Erster Vorsitzender der Berliner Werkstatträte (BWR). Thema des Austauschs waren Anliegen der Werkstatträte und der Beschäftigten in den Werkstätten. Unter anderem wurde über den Beitragssatz zur Pflegeversicherung für kinderlose Beschäftigte, die in Werkstätten arbeiten, gesprochen. Auch Werkstattbeschäftigten wird monatlich 1,21 Euro von ihrem Arbeitsentgelt abgezogen. Es wurde auch angesprochen, daß Werkstattbeschäftigte von ihrer Grundsicherung in Höhe von 345 Euro ca.60 Euro für das Mittagessen in der Werkstatt abgezogen wird. Im Bundesdurchschnitt verdienen Werkstattbeschäftigte 160 Euro monatlich, so daß dies für sie eine starke finanzielle Belastung darstellt. Karin Evers-Mayer äußerte die Bereitschaft, diese finanziellen Einschnitte kritisch zu hinterfragen, machte jedoch auch deutlich, das es derzeit kaum finanzielle Spielräume gebe.
Besonders wichtig war den ehrenamtlich arbeitenden Vertretern der LAG-WR und BAG WR die Stärkung der Werkstatträte in den Werkstätten. In manchen Bundesländern sind bereits LAG-WR gegründet worden, in anderen Bundesländern fehlten diese aber noch völlig. Werner Weißenbrunn: „Grund dafür ist aus unserer Sicht vor allem eine fehlende bundeseinheitliche Regelung zur finanziellen Absicherung der Landesarbeitsgemeinschaften und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte. Diese Absicherung ist aber Voraussetzung für eine professionelle Arbeit“. Die Beauftragte der Bundesregierung sagte zu, die Forderungen nach einer solchen einheitlichen Regelung grundsätzlich zu unterstützen. „Ich halte es für wichtig, daß die Interessen der Werkstattbeschäftigten auch überregional von den Experten in eigener Sache wahrgenommen werden können. Die Rahmenbedingungen dafür müssen geschaffen werden“, so Evers-Meyer.