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Die aktuelle Entwicklung der Dienstleistungsrichtlinie
Nach langem Ringen haben sich am 29. Mai 2006 die EU-Staaten in Brüssel auf eine Dienstleistungsrichtlinie geeinigt:

Die 25 Wirtschaftsminister folgten weitgehend einem auch von Gewerkschaften akzeptierten Kompromiß des EU-Parlaments. Darin verzichtet die Europäische Union zwar auf die ursprünglich geplante fast vollständige Öffnung des Dienstleistungsmarktes über Ländergrenzen hinweg und schützt statt dessen die Arbeitnehmer in den alten EU-Staaten weitgehend vor der gefürchteten preiswerteren Konkurrenz aus Osteuropa. Zugleich baut sie aber auch bürokratische Hürden ab.

Wenn diese Änderungswünsche vom Parlament angenommen werden, kann die Richtlinie noch in diesem Herbst in Kraft treten. Von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muß sie dann bis Ende 2009. Der für Deutschland verhandelnde Wirtschaftsstaatssekretär Joachim Wuermeling (CSU) sagte, daß der Weg nun frei sei für mehr Wachstum und Beschäftigung im Dienstleistungsbereich. Die Einigung der Regierungen lag bis zuletzt im Ungewissen. Umstritten war vor allem noch, wie umfassend die EU-Staaten ihre Gesetze darauf untersuchen müssen, ob sie mit der neuen Richtlinie übereinstimmen.

Die Bundesrepublik hatte sich zudem gegen Versuche osteuropäischer Staaten gewehrt, den Schutz von Arbeitnehmern vor preiswerter Konkurrenz einzuschränken. Die Regierung hatte bereits zuvor Versuche abgewehrt, die deutschen Wohlfahrtsverbände und andere Träger von Sozial- und Pflegediensten neuer Konkurrenz aus anderen Ländern auszusetzen. Wuermeling sagte, es sei gelungen, die Qualität und die Gesundheitsstandards in der Pflege zu sichern.

Quelle: www.faz.net externer Link



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