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Ergänzende Stellungnahme zum Angehörigen-Entlastungsgesetz
Am Freitag, den 27. September 2019 diskutiert der Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf zum Angehörigen-Entlastungsgesetz. Die BAG WfbM ergänzt ihre Stellungnahme dazu.
Die Bundesregierung hat am 14. August 2019 das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) im Kabinett verabschiedet. Dies hat die BAG WfbM zum Anlass genommen, sich noch einmal zu positionieren, da der Gesetzentwurf weitere relevante Einschränkungen im Budget für Ausbildung hinsichtlich des anspruchsberechtigten Personenkreises enthält.
Konkret fordert die BAG WfbM:
Die ergänzende Stellungnahme der BAG WfbM finden Sie hier.
Die Bundesregierung hat am 14. August 2019 das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) im Kabinett verabschiedet. Dies hat die BAG WfbM zum Anlass genommen, sich noch einmal zu positionieren, da der Gesetzentwurf weitere relevante Einschränkungen im Budget für Ausbildung hinsichtlich des anspruchsberechtigten Personenkreises enthält.
Konkret fordert die BAG WfbM:
- allen Menschen mit Behinderungen in Werkstätten den Zugang zur Berufsausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch das Budget für Ausbildung zu ermöglichen,
- Unterstützung für alle Leistungsberechtigten bei der Ausbildungsplatzsuche durch die Bundesagentur für Arbeit,
- die geplante Regelung des § 60 Abs. 2 Nr. 8 SGB IX auch auf die betriebsintegrierte Erbringung von Werkstattleistung zu erweitern.
Die ergänzende Stellungnahme der BAG WfbM finden Sie hier.