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Höhere Beiträge für Mini-Jobber
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 sollen auch die Pauschalbeiträge für Minijobber angehoben werden. Die Pauschalbeiträge sollen für die Krankenversicherung von 11 auf 13 v. H. und für die Rentenversicherung von 12 auf 15 v. H. steigen, nur der Betrag für die pauschale Lohnsteuer soll bei 2 v. H. bleiben. Insgesamt sind danach ab Mitte 2006 für die geringfügig entlohnten Beschäftigten statt 25 v. H. des Arbeitsentgelts 30 v. H. an die Minijobzentrale der Deutschen Rentenversicherung zuzüglich der Umlagen U1 und U2 abzuführen. Damit stellt sich künftig die Frage, ob statt einem oder mehrerer Mini-Jobber nicht besser ein sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter eingestellt werden sollte.
Quelle: Steuer und Wirtschafts-Kurzpost 7/2006