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Internetkosten als Eingliederungshilfe
Das Internet ist heute ein geeignetes Mittel im Sinne der Eingliederungshilfe für dauerhaft schwerbehinderte Menschen, um am „Leben in der Gemeinschaft“ teilzunehmen. Von dieser gesellschaftlichen Entwicklung dürfen schwerbehinderte Sozialhilfeempfänger nicht abgekoppelt werden und haben deshalb einen Anspruch auf Übernahme der - günstigsten - Kosten eines Internetanschlusses nebst monatlicher Nutzungsgebühr für 30 Internetstunden. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Urteil vom 16.02.2006 (Az.: 12 K 5442/04) auf die Klage eines körperbehinderten Menschen entschieden und dessen Klage gegen den beklagten Landkreis stattgegeben.

Der Kläger hatte einen Autounfall und leidet seither an Lähmungen mit Sturzgefahr, so daß seine Bewegungsfähigkeit deutlich eingeschränkt ist. Er ist derzeit mit einem Grad der Behinderung von 80 Prozent schwer körperlich behindert. Seit 2003 bezieht der Kläger laufende Hilfe zum Lebensunterhalt und beantragte beim Landkreis als Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft die Erstattung bereits angefallener Internetkosten. Er nutze das Internet zu Informationszwecken sowie zum E-Mailverkehr mit seinen Familienangehörigen, die allesamt über Internetanschlüsse verfügten und teilweise in Übersee lebten. Der Landkreis lehnte die Übernahme der Internetkosten ab, da immer nur der behinderungsbedingte Mehraufwand bewilligbar sei.

Das Verwaltungsgericht sah das anders:

Dem Kläger stehe ein Anspruch auf Übernahme der günstigsten Kosten eines Internetanschlusses nebst monatlicher Nutzungsgebühr für 30 Internetstunden zu. Nach den Regelungen des Bundessozialhilfegesetzes sei Personen, die wie der Kläger nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind, Eingliederungshilfe zu gewähren. Aufgabe der Eingliederungshilfe sei, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen. Dazu gehöre vor allem, dem behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. In Anbetracht der Tatsache, daß heute nicht nur Behörden und Firmen zunehmend das Internet nutzten, um mit Bürgern bzw. Kunden in Kontakt zu treten, sei das Internet heute ohne Zweifel ein geeignetes Mittel, um Beziehungen zur Umwelt herzustellen und zu verbessern sowie am „Leben in der Gemeinschaft“ teilzunehmen. Insbesondere der auch kostengünstige E-Mailverkehr ergänze in weiten Kreisen der Bevölkerung die Nutzung von Telefon und Briefpost. Von dieser gesellschaftlichen Entwicklung dürften schwer behinderte Sozialhilfeempfänger nicht abgekoppelt werden. Zudem ermögliche es diesem Personenkreis gerade die Benutzung des Internets, mit Nichtbehinderten in Kontakt zu treten, ohne daß diese von der Behinderung Kenntnis erlangen müßten. Der Umgang mit dem Internet sei demnach eine wichtige Ergänzung der sonstigen sozialen Kontakte, um die Folgen der Behinderung zu beseitigen oder zu mildern und den Betreffenden zumindest „virtuell“ in die Gesellschaft einzugliedern.



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