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Erste Sitzung der Steuerungsgruppe „Entgeltsystem in Werkstätten“
Am Mittwoch, den 6. November 2019 fand die erste Sitzung der Steuerungsgruppe „Entgeltsystem in Werkstätten“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Berlin statt.
Der Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD im Rahmen des Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes beinhaltet den Vorschlag, „innerhalb von vier Jahren unter Beteiligung der Werkstatträte, der BAG WfbM, der Wissenschaft und weiterer maßgeblicher Akteure zu prüfen, wie ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem entwickelt werden kann“ (Bundestags-Drucksache 19/10715 ).
Daraufhin wurde die Steuerungsgruppe eingerichtet. Beratungsgegenstand der ersten Sitzung war die Leistungsbeschreibung im Vergabeverfahren für einen Dienstleistungsauftrag zur Erstellung einer Studie zur transparenten und verbesserten Entlohnung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Konstantin Fischer, Referent Recht, vertrat bei der Sitzung die Interessen der BAG WfbM.
Am Dienstag, den 26. November 2019 soll der Beirat des BMAS über die Finanzierung der geplanten Studie entscheiden. Beginnen soll die Studie Mitte 2020. Der Abschlussbericht muss bis Mitte 2023 vorliegen. Der Entwurf des Abschlussberichtes ist so rechtzeitig fertigzustellen, dass er im Herbst 2022 mit der interessierten Öffentlichkeit diskutiert werden kann, zum Beipiel im Rahmen der Inklusionstage 2022. Ein Zwischenbericht ist zum 30. Juni 2021 zu erstellen.
Die BAG WfbM wird ihre Mitglieder weiterhin über die aktuellen Entwicklungen umfassend informieren.
Der Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD im Rahmen des Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes beinhaltet den Vorschlag, „innerhalb von vier Jahren unter Beteiligung der Werkstatträte, der BAG WfbM, der Wissenschaft und weiterer maßgeblicher Akteure zu prüfen, wie ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem entwickelt werden kann“ (Bundestags-Drucksache 19/10715 ).
Daraufhin wurde die Steuerungsgruppe eingerichtet. Beratungsgegenstand der ersten Sitzung war die Leistungsbeschreibung im Vergabeverfahren für einen Dienstleistungsauftrag zur Erstellung einer Studie zur transparenten und verbesserten Entlohnung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Konstantin Fischer, Referent Recht, vertrat bei der Sitzung die Interessen der BAG WfbM.
Am Dienstag, den 26. November 2019 soll der Beirat des BMAS über die Finanzierung der geplanten Studie entscheiden. Beginnen soll die Studie Mitte 2020. Der Abschlussbericht muss bis Mitte 2023 vorliegen. Der Entwurf des Abschlussberichtes ist so rechtzeitig fertigzustellen, dass er im Herbst 2022 mit der interessierten Öffentlichkeit diskutiert werden kann, zum Beipiel im Rahmen der Inklusionstage 2022. Ein Zwischenbericht ist zum 30. Juni 2021 zu erstellen.
Die BAG WfbM wird ihre Mitglieder weiterhin über die aktuellen Entwicklungen umfassend informieren.