Die Europäische Kommission hat die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2020 für das Förderprogramm Erasmus+ veröffentlicht. Mit einer Steigerung des diesjährigen Budgets um 439,9 Millionen Euro (+17,6 Prozent) stehen für Projekte in der allgemeinen und beruflichen Bildung 2.943,3 Millionen Euro zur Verfügung. Der ebenfalls veröffentlichte Programmleitfaden informiert zu inhaltlichen Schwerpunkten, Rahmenbedingungen und Antragsverfahren im Programm.
Die Europäische Union fördert mit dem Programm Bildung, Ausbildung Jugend und Sport Erasmus+ unter anderem Mobilitätsprojekte für Menschen mit Behinderungen, um Chancengleichheit und Inklusion zu verwirklichen. Über die Förderung von transnationalen Projekten sollen Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für sozial gefährdete und benachteiligte Gruppen sowie deren Teilhabe an der Gesellschaft und Integration ermöglicht werden.
Zwei Leitaktionen, zwei Fristen
Das Erasmus+-Programm gliedert sich in zwei Leitaktionen: Leitaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen sowie Leitaktion 2: Strategische Partnerschaften. In Mobilitätsprojekten der Berufsbildung können beispielsweise Auslandspraktika für Lernende mit besonderem Förderbedarf aufgrund einer Behinderung gefördert werden. Aber auch Mobilitätsprojekte für das Bildungspersonal in der Berufs- als auch in der Erwachsenenbildung sind denkbar. Erfolgreiche Mobilitätsprojekte findet man hier . Ein Projektvorschlag im Rahmen der Leitaktion 1 kann bis Mittwoch, den 5. Februar 2020 eingereicht werden.
Die Ausgestaltung der Projekte der Leitaktion 2 „Strategische Partnerschaften“ sowie die darin verfolgten Aktivitäten sind sehr weitläufig. Gefragt sind Kooperationen von Einrichtungen aus verschiedenen europäischen Ländern. Gute Beispiele hierfür gibt es hier . Die Bewerbungsfrist für die Leitaktion 2 läuft am Dienstag, den 24. März 2020 aus.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NABiBB).