Der Grund für diesen Richtlinienvorschlag sind mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofes, in denen die Mitgliedstaaten wiederholt zur Förderung der Patientenmobilität im europäischen Binnenmarkt aufgefordert wurden. Durch die europaweite Vereinheitlichung der Reglungen für Gesundheitsdienste soll mehr Rechtssicherheit entstehen. Ein Konsultationspapier zur Vorbereitung der Richtlinie soll noch vor der Sommerpause veröffentlicht werden; zudem sei eine Studie über die Abschätzung der entstehenden Folgen geplant.
Unklar ist, ob sich die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf eine mögliche Richtlinie zur Marktöffnung und zu einer erleichterten Inanspruchnahme von ausländischen Gesundheitsdiensten einigen werden. Im Streit um die Dienstleistungsrichtlinie konnte erst Einigung erzielt werden, nachdem die sozialen und Gesundheitsdienste aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgenommen worden sind.
Quelle: www.eu.paritaet.org , Internetseite der Europavertretung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes