Ursprünglich sollte die Opt-out-Klausel drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie auslaufen. Seit Mai 2005 ist diese Klausel jedoch mit einer Verlängerungsmöglichkeit versehen worden. Vor allem Großbritannien besteht darauf, an nationalen Ausnahmeregelungen festzuhalten.
Darüber hinaus herrschen Differenzen darüber, ob der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gewertet werden soll. Laut drei Urteilen des Europäischen Gerichtshofes soll der Bereitschaftsdienst im Rahmen der Richtlinie als Arbeitszeit gelten. Zahlreiche Parteien und Wirtschaftsverbände bestehen jedoch auf flexiblere Lösungen.
Im Juni konnte der Beschäftigungsrat keine Einigung zu den strittigen Punkten erzielen. Die Herbeiführung eines Kompromisses zur Arbeitszeitrichtlinie war daraufhin von der finnischen Ratspräsidentschaft zur besonderen Priorität erklärt worden.
Quelle: www.eu.paritaet.org , Internetseite der Europavertretung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
Der Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) schließt übrigens seine EU-Repräsentanz in Brüssel
Aufgrund finanzpolitischer Entwicklungen wird der DPWV seine EU-Repräsentanz in Brüssel zum 31.12.2006 schließen. Mit der Schließung werden die entsprechenden Veröffentlichungen, u. a. Parität EU-Report, eingestellt.
Die Europaarbeit des Paritätischen Gesamtverbandes wird ab dem 1. Januar 2007 durch die Hauptgeschäftsstelle in Berlin weitergeführt.