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Staatlich anerkannte Fachkräfte in 12 Bundesländern
Nachdem das Bundesland Sachsen als 12. Bundesland eine Prüfungsordnung verabschiedet hat, entwickelt sich ein neues Qualifikationsniveau in der bundesdeutschen Werkstättenlandschaft: Bei der Veranstaltung in Frankfurt vom Juli 2006 (3. Forum SPZ) wurde eine Zahl von über 1.000 staatlich geprüften Fachkräften hochgerechnet, die behinderte Menschen im Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich der Werkstätten anleiten. Sobald das Bundesland NRW die bereits entwickelte Prüfungsordnung praktisch ausgefüllt und verabschiedet hat, werden nochmals ca. 1.000 „Geprüfte Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung“ hinzukommen. Damit wären zwischen 5-10 % der Fachkräfte in Werkstätten staatlich geprüft. Für die Personalentwicklung in Werkstätten ist damit seit Inkrafttreten des SGB IX und der Fortbildungsprüfungsordnung von 2001 ein Qualitätssprung zu verzeichnen.
Neben NRW entwickeln Brandenburg und Berlin eine Prüfungsordnung und wollen sich im Rahmen eines Staatsvertrages für die gemeinsame Durchführung von Prüfungen zusammenschließen. Lediglich in Niedersachsen besteht keine Hoffnung. Das Ministerium bleibt ablehnend.