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Haack hilft Werkstattbeschäftigten
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karl Hermann Haack, unterstützt die Novellierungsabsichten in § 40 SGB IX. Darin soll klargestellt werden, daß das Eingangsverfahren drei Monate und der Berufsbildungsbereich zwei Jahre dauern. Die Überarbeitung des derzeitigen Gesetzestextes ist notwendig, weil sie restriktiven Interpretationen breiten Raum gibt.
Das für die Bundesanstalt für Arbeit zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wurde deshalb von Haack aufgefordert, seinen Widerstand gegen die Novellierung aufzugeben, „da es lediglich um eine Klarstellung des bereits Gewollten geht“. Haack: „In der Praxis herrscht leider – wegen der restriktiven Auslegung und der oft mangelnden Kooperationsbereitschaft der Rehabilitationsträger untereinander – teilweise eine nicht rechtskonforme Verfahrensweise. Dies kann weder vom Gesetzgeber toleriert werden, noch kann das Vorgehen zu Lasten behinderter Menschen weiter hingenommen werden.“