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Umsatzsteuer: Urteil des Bundesfinanzhofs wird vorerst nicht veröffentlicht
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 23. Juli 2019 (XI R 2/17) entschieden, dass das Bistro eines gemeinnützigen Vereins nicht automatisch Anspruch auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent hat. Nun hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mitgeteilt, dass die Veröffentlichung des Urteils zurückgestellt wird.

Gegen die Entscheidung des Bundesfinanzhofs hat der betroffene gemeinnützige Verein am 20. Dezember 2019 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Wegen der grundlegenden Bedeutung des BFH-Urteils wurde die Verfassungsbeschwerde von der BAG WfbM und der Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen unterstützt.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun mitgeteilt, dass die Veröffentlichung des Urteils zurückgestellt wird und derzeit Verhandlungen über Vorschläge der Europäischen Kommission zur Reform der europäischen Vorgaben für die Mehrwertsteuersätze geführt werden. Das BMF hat zugesichert, sich in diesen Verhandlungen für die Belange der betroffenen Menschen mit Behinderungen einzusetzen.

Durch den Beschluss, die Veröffentlichung des BFH-Urteils zurückzustellen, wird die Finanzverwaltung weiterhin die bisherige Rechtslage anwenden.

Die BAG WfbM wird ihre Mitglieder über die weiteren aktuellen Entwicklungen informieren.


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