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Deutsch-französisches Rahmenabkommen über Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
Das Bundeskabinett hat Anfang August 2006 den Gesetzentwurf zum deutsch-französischen Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich beschlossen.
Laut Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt wächst Europa somit auch im Gesundheitsbereich zusammen. Die einzelnen Akteure in den Grenzregionen können nun z. B. Verträge zum grenzüberschreitenden Rettungsdienst abschließen.
Nach der Umsetzung des Rahmenabkommens in nationales Recht können die entsprechenden Bundesländer regionale Vereinbarungen mit den angrenzenden französischen Departments treffen. Dadurch soll der Zugang zur medizinischen Versorgung verbessert werden.
Nun müssen sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Rahmenabkommen und Verwaltungsvereinbarungen sollen dann Anfang 2007 in Kraft treten.
Laut Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt wächst Europa somit auch im Gesundheitsbereich zusammen. Die einzelnen Akteure in den Grenzregionen können nun z. B. Verträge zum grenzüberschreitenden Rettungsdienst abschließen.
Nach der Umsetzung des Rahmenabkommens in nationales Recht können die entsprechenden Bundesländer regionale Vereinbarungen mit den angrenzenden französischen Departments treffen. Dadurch soll der Zugang zur medizinischen Versorgung verbessert werden.
Nun müssen sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Rahmenabkommen und Verwaltungsvereinbarungen sollen dann Anfang 2007 in Kraft treten.