Die Weltgesundheitsorganisation hat einen internationalen Notstand ausgerufen, um die Ausbreitung der Coronaviren über Grenzen betroffener Länder und Regionen hinaus einzudämmen.
Die BAG WfbM beobachtet die auch in Deutschland zunehmenden Krankheitsfälle mit Sorge. Der Umgang mit dem neuartigen Virus stellt auch für Werkstätten eine Herausforderung dar.
Die BAG WfbM möchte ihre Mitglieder deshalb über die relevanten Entwicklungen informieren und ihnen Informationen der Gesundheitsbehörden zur Virus-Prävention sowie zum Umgang mit Infektionen zur Verfügung stellen.
Werkstätten für behinderte Menschen sind Betriebsstätten. Für diese gelten je nach Gewerk unterschiedliche hygienische Anforderungen. Gleiches gilt für alle anderen Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen.
Gegenüber den Beschäftigten haben Werkstätten eine erhöhte Fürsorge- und Aufsichtspflicht. Die Mitarbeitenden unterstützen die Beschäftigten dabei in der Ausübung und Einhaltung der hygienischen Standards und Vorschriften. Gleichzeitig sind die Fachkräfte dazu angehalten, vermehrt auf Symptome bei Werkstattbeschäftigten zu achten.
Maßnahmen zur Prävention können durch einen sorgfältigen Umgang mit sich selbst und dritten Personen vorgenommen werden.
Um die Ausbreitung von Infektionskrankheiten der Atemwege zu vermeiden, sollten gute Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette sowie Abstand zu Erkrankten (etwa ein bis zwei Meter) eingehalten werden.
Diese Maßnahmen sind in Anbetracht der allgemeinen Grippewelle sowieso angeraten.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
BUNDESMINISTERUIM FÜR GESUNDHEIT
• Aktuelle Informationen
ROBERT-KOCH-INSTITUT
• Linkliste zu COVID-19
BUNDESZENTRALE FÜR GESUNDHEITLICHE AUFKLÄRUNG
• FAQ
• Infektionen vorbeugen: Die zehn wichtigsten Hygienetipps