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Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG) in Kraft getreten
Nach mehrmaligen Verzögerungen ist am 18. August 2006 nun das AGG in Kraft getreten. Vorangegangen war die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 17. August 2006. Ursprünglich sollte das AGG am 1. August 2006 in Kraft treten. Dies wurde jedoch verzögert, weil das Kanzleramt das Gesetz erst Ende der letzten Juliwoche an Bundespräsident Köhler zur Prüfung weiterreichte.

Damit hat die Bundesregierung die letzte Gelegenheit genutzt, empfindliche Sanktionen der EU abzuwenden. Seit Jahren war Deutschland mit der Umsetzung der europäischen Anti-Diskriminierungsrichtlinie in Verzug geraten. Ende September hätte die EU über mögliche Strafen gegen Deutschland entschieden, wenn bis dahin kein angemessenes Gleichbehandlungsgesetz vorgelegen hätte.



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