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Versorgung von Menschen mit Behinderungen sicherstellen – Leistungserbringer nicht im Stich lassen
Die weltweite Ausbreitung des Corona Virus wurde am 11.03.2020 von der Weltgesundheitsorganisation zu einer Pandemie erklärt. Es handelt sich weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernstzunehmende Situation. Die BAG WfbM beobachtet diese Entwicklung mit Sorge. Der Umgang mit dem neuartigen Virus stellt auch für Werkstätten eine immer größere Herausforderung dar.

Gesundheit aller Menschen mit Behinderungen und Personal hat oberste Priorität

Durch gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich soll die Zahl der gleichzeitig Erkrankten so gering wie möglich gehalten und Zeit gewonnen werden, um weitere Vorbereitungen und Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen zu treffen.
Nach Informationen des Robert-Koch-Instituts gehören Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen und geschwächtem Immunsystem zu dem besonders gefährdeten Personenkreis – somit in vielen Fällen auch Menschen mit Behinderungen. Diesen Personenkreis zu schützen ist oberstes Gebot.
Die Zuständigkeit bezüglich der Veranlassung von Maßnahmen obliegt dabei den zuständigen Behörden vor Ort.

Schließung von Werkstätten und anderen Orten der Leistungserbringung

Eine zunehmende Anzahl an Werkstätten wurde bereits geschlossen. Die Schließung von Werkstätten und anderen Orten der Leistungserbringung hat große Auswirkungen auf die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen, ihre Familien und Angehörigen und die Leistungserbringer.

Bundesregierung darf Leistungserbringer nicht im Stich lassen

Die BAG WfbM appelliert an die Bundesregierung die Leistungserbringer im Bereich der Eingliederungshilfe nicht im Stich zu lassen. Die Versorgung der Menschen mit Behinderungen, insbesondere auch in den unterschiedlichen Wohnformen, muss weiterhin sichergestellt werden.
Die BAG WfbM fordert daher die Bundesregierung auf, die unterschiedlichen Träger der Eingliederungshilfe (Rehabilitationsträger gemäß § 6 SGB IX) zu verpflichten, weiterhin die verhandelten Vergütungen für die Leistungserbringer zu leisten.
Ebenfalls müssen von der Bundesregierung finanzielle Mittel für besondere Belastungen der Leistungserbringer während der Corona Virus Krise zur Verfügung gestellt werden.
Die Bundesregierung muss verhindern, dass es zu Kürzungen oder im schlimmsten Falle einem Ausbleiben der Vergütungen für die Leistungserbringung kommt.
Auf keinen Fall dürfen existenzbedrohende Situationen für Leistungserbringer entstehen.
In Fällen höherer Gewalt greifen die Regelungen von Betriebsunterbrechungsversicherungen und des Infektionsschutzgesetzes nicht. Gerade auch bei gemeinnützigen Trägern, die besonderen Bestimmungen bei der Bildung von finanziellen Rücklagen unterliegen, werden die vorhandenen Rücklagen schnell aufgebraucht sein.
Die Schließung eines Ortes der Leistungserbringung bedeutet nicht, dass dort keine Kosten mehr anfallen. Deshalb müssen insbesondere die Personalkosten weiterhin von den zuständigen Leistungsträgern vergütet werden. Häufig wird das Personal in dieser besonderen Situation auch in anderen Bereichen der Leistungserbringung eingesetzt. Die Refinanzierung der Personalkosten ist daher zwingend notwendig. Die Gefährdung von Arbeitsplätzen im gesamten Eingliederungshilfesektor muss auf jeden Fall vermieden werden.
Werkstätten für behinderte Menschen sind als Sozialunternehmen gleichzeitig Leistungserbringer und Wirtschaftsunternehmen. Mit Schließung der Werkstätten kommt es zur Einstellung von (Auftrags-) Arbeiten in der Produktion und bei der Erbringung von Dienstleistungen. Hier ist ebenfalls mit einem enormen wirtschaftlichen Schaden zu rechnen.
In Wohneinrichtungen muss jetzt eine 24 Stunden Betreuung inklusive Mittagsverpflegung sichergestellt werden. Ebenfalls steigt der Bedarf an ambulanter Pflege und Betreuung in anderen Wohnformen. Neben dem hohen logistischen Aufwand bedarf es hier zusätzlichen Personals.

Werkstätten für behinderte Menschen erbringen im Auftrag des Staates wichtige Leistungen der sozialen Daseinsvorsorge.
Die Bundesregierung muss daher bei allen Überlegungen und jeglichem Handeln zur Abmilderung der Corona Virus Krise Leistungserbringer der Eingliederungshilfe berücksichtigen.  


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