Arbeitswelt 21.09.06
Wahlrecht bei Schwerbehindertenvertretungen wahrnehmen
Vom 1. Oktober bis 30. November 2006 werden die Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben neu gewählt. Nach dem Sozialgesetzbuch IX werden die Vertretungen alle vier Jahre neu gewählt. Alle Menschen mit Behinderungen sollten von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, damit die Stellung der Schwerbehindertenvertretung gestärkt wird.

Die Vertretungen haben die Aufgabe darauf zu achten, daß die Vorschriften für schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz eingehalten werden. Außerdem beantragt die Interessenvertretung Maßnahmen für behinderte Menschen, wie beispielsweise berufliche Umschulungen. Die Vertretungen sind auch Vermittler zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern mit Behinderungen. Die Schwerbehindertenvertretungen nehmen Anregungen und Beschwerden der Mitarbeiter entgegen und versuchen, eine Klärung mit dem Arbeitgeber zu erreichen.

Gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel wird die Bedeutung der Schwerbehindertenvertretungen zunehmen. Denn bei älter werdenden Arbeitnehmern ist die Wahrscheinlichkeit höher, daß infolge Krankheiten Behinderungen entstehen. Hier haben die Interessenvertretungen eine Schlüsselrolle bei der gesundheitlichen Prävention und beim betrieblichen Eingliederungsmanagement, dessen Ziel es ist, den Mitarbeiter nach Krankheit oder Unfall im Betrieb zu halten.


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