Nach zähen Verhandlungen haben sich die Vereinten Nationen am 25. August 2006 auf einen Entwurf der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen geeinigt. Die UN-Konvention legt diese Rechte und Schutz vor Diskriminierung erstmals in einem rechtsverbindlichen Dokument fest. An den Verhandlungen waren u. a. auch Nichtregierungsorganisationen beteiligt.
Franz Thönnes, zuständiger Parlamentarischer Sekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kündigte an, daß Deutschland sich weiterhin aktiv auf internationaler Ebene für die Chancengleichheit behinderter Menschen einsetzen werde. Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft (Januar – Juni 2007) soll in Berlin eine internationale Konferenz zum Thema Behinderung stattfinden.
Die UN-Generalversammlung wird den Text voraussichtlich bereits im Rahmen ihrer 61. Sitzung im Herbst 2006 annehmen. Die Ratifizierung der Konvention erfolgt anschließend durch die Parlamente der einzelnen Mitgliedsstaaten. Gegen den Entwurf stimmten übrigens die USA, Kanada, Japan, Australien und Israel.