Das Konjunkturpaket, das am 3. Juni im Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschlossen wurde, berücksichtigt die schwierige Lage von gemeinnützigen Organisationen in der Coronavirus-Krise und sieht für diese zinsgünstige und kurzfristige Finanzhilfen vor.
Um die Länder in deren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen zu unterstützen, wird der Bund für die Jahre 2020 und 2021 insgesamt eine Mrd. Euro bereitstellen. Geplant ist, dass gemeinnützige Unternehmen – darunter explizit auch Werkstätten – Zugang zu dem bereits bestehenden Kredit-Sonderprogramm der KfW zur Bewältigung der Coronavirus-Krise erhalten.
Ziel ist eine schnelle Kreditvergabe an gemeinnützige Organisationen zu sehr günstigen Konditionen. Ermöglicht werden sollen insbesondere auch tilgungsfreie Anfangsjahre und eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren. Die Darlehen können bis zum 31.12.2020 vergeben werden. Der Bund übernimmt das Ausfallrisiko durch eine 80-prozentige Haftungsfreistellung. Die Länder können mit eigenen Mitteln eine Haftungsfreistellung von bis zu insgesamt 100 Prozent sicherstellen.
Eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit näheren Informationen finden Sie hier .