Arbeitswelt 10.10.06
SGB XII und Gemeinnützigkeitsrecht auf dem Prüfstand
Seit dem 31. Juli 2006 liegen die Referentenentwürfe für eine geplante Novellierung des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch vor. Die Verbände waren aufgefordert, bis zum 8. August eine Stellungnahme abzugeben. Auch die BAG WfbM hat eine Bewertung abgegeben, wir wollen unsere Mitglieder so schnell wie möglich informieren.

Am 8. August 2006 hat der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein neues Gutachten übergeben. Der Beirat rät, das Gemeinnützigkeitsrecht umfassend neu zu regeln und empfiehlt u. a. eine Reform der Abgabeordnung. Dabei sollen die steuerlich begünstigten gemeinnützigen Tätigkeiten enger gefaßt, der Kreis der von der Körperschaftsteuer befreiten Einrichtungen eingeschränkt und das Spendenprivileg restriktiver gefaßt werden. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, zeigt sich sehr besorgt über das Gutachten und bezeichnet es als „Generalangriff auf die gemeinnützigen Organisationen“.

Als konkrete Maßnahmen schlägt der Wissenschaftliche Beirat u. a. vor: Trennung des Status der gemeinnützigen Organisation von der steuerlichen Privilegierung; Abschaffung der Steuerbegünstigung für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und Zweckbetriebe; Abschaffung der Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen; Eingrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden; Abschaffung der so genannten Übungsleiterpauschale; Eingrenzung der Möglichkeiten des Kultursponsorings.

Erklärtes Ziel der Bundesregierung im Koalitionsvertrag war es, die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement zu verbessern. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des BMF steht in einem krassen Gegensatz zu diesem Ziel. Wird im Koalitionsvertrag noch von einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement gesprochen, geht der Wissenschaftliche Beirat von Einschränkungen für gemeinnützige Organisationen und damit einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen aus.


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