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Bundesministerium für Gesundheit erlässt neue Corona-Testverordnung
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 9. Juni 2020 die Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verkündet.
Zukünftig können auch Personen auf das Coronavirus getestet werden, wenn sie keine Symptome aufweisen. Bezahlt werden die Tests von den gesetzlichen Krankenkassen.
In bestimmten Einrichtungen sollen auch unabhängig von aufgetretenen Fällen und einem tatsächlichen Ausbruch sogenannte Reihentests durchgeführt werden. Nach der Begründung des BMG gehören auch Werkstätten zu diesen Einrichtungen. Ob so ein Reihentest durchgeführt wird, entscheidet dabei das zuständige Gesundheitsamt. Für Werkstätten könnte dies gerade in der Phase der Wiedereröffnung eine gute Möglichkeit sein, Infektionsketten schnell erkennen und frühzeitig unterbrechen zu können.
Weitere Informationen zur neuen Corona-Testverordnung, sowie den Text der Verordnung und die Begründung, finden Sie hier .
Zukünftig können auch Personen auf das Coronavirus getestet werden, wenn sie keine Symptome aufweisen. Bezahlt werden die Tests von den gesetzlichen Krankenkassen.
In bestimmten Einrichtungen sollen auch unabhängig von aufgetretenen Fällen und einem tatsächlichen Ausbruch sogenannte Reihentests durchgeführt werden. Nach der Begründung des BMG gehören auch Werkstätten zu diesen Einrichtungen. Ob so ein Reihentest durchgeführt wird, entscheidet dabei das zuständige Gesundheitsamt. Für Werkstätten könnte dies gerade in der Phase der Wiedereröffnung eine gute Möglichkeit sein, Infektionsketten schnell erkennen und frühzeitig unterbrechen zu können.
Weitere Informationen zur neuen Corona-Testverordnung, sowie den Text der Verordnung und die Begründung, finden Sie hier .