Der Bundestag hat der von der Bundesregierung geplanten Neuregelung zur Finanzierung von Werkstatträte Deutschland e.V. (WRD) am Donnerstag, 18. Juni 2020, in namentlicher Abstimmung zugestimmt.
Die BAG WfbM hatte über die geplanten Neuerungen bereits berichtet.
Die Änderung der WMVO erfolgt im Rahmen der Richtlinie über die „Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen“ (19/19371 ).
Zur Abstimmung in der gestrigen Sitzung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/20145 ), in der die Formulierung zur Neuregelung der Finanzierung von WRD verankert ist.
Die Finanzierung von WRD wird künftig über die Träger der Eingliederungshilfe geregelt. Dies bedeutet, dass WRD finanzielle Mittel direkt von den Eingliederungshilfeträgern (ohne den bisherigen Umweg über die Werkstätten) erhält.
Die Höhe der Finanzierung orientiert sich an der Empfehlung, welche die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) ihren Mitgliedern für die Jahre 2020 und 2021 ausgesprochen hat. Sie beträgt 1,60 Euro pro Beschäftigtem im Arbeitsbereich pro Jahr. Dieser Betrag wird einer „Dynamisierung“ unterzogen, die zu einer jährlichen Anpassung des Betrages führt. Hierzu gelten die gleichen Regelungen, wie für die Dynamisierung der Ausgleichsabgabe gelten, die im SGB IV geregelt ist.
Der Bundesrat befasst sich am 3. Juli mit der Gesetzesänderung. Sollte er zustimmen, werden die gesetzlichen Änderungen ab dem Jahr 2021 in Kraft treten.
Die Pressemeldung des Bundestages zur gestrigen Sitzung finden Sie hier .
Politik
19.06.20
Bundestag beschließt gesetzliche Neuregelung zur Finanzierung von Werkstatträte Deutschland