Bundesweit sind Werkstätten wieder geöffnet bzw. die Betretungsverbote gelockert. Die Werkstattbeschäftigten kehren nach und nach zurück an ihre Arbeitsplätze.
Gesundheitsschutz ist jetzt das oberste Gebot. Das gilt nicht nur während und nach den Betretungsverboten, sondern während der gesamten Zeit der Pandemie.
Um den Gesundheitsschutz der Werkstattbeschäftigten und des Fachpersonals zu gewährleisten, müssen alle Werkstätten Konzepte zum betrieblichen Hygiene- und Infektionsschutz erarbeiten und umsetzen. Hierbei sollte die Erstellung in enger Abstimmung mit externen Fachleuten erfolgen. Der Werkstattrat ist einzubinden. Ein Prozess für die Kommunikation und Information der Kontaktpersonen von Infizierten bzw. Verdachtsfällen sollte ebenfalls Bestandteil des Pandemieplans sein.
Die BAG WfbM hat bereits am 4. Mai 2020 eine Orientierungshilfe erarbeitet, die die wichtigsten Punkte aufgreift und Anhaltspunkte bietet, was in einem betrieblichen Pandemieplan bedacht werden muss. Die Orientierungshilfe hat einen „dynamischen“ Charakter und wird bei Bedarf aktualisiert.
Die „Orientierungshilfe für Hygieneschutzkonzepte in Werkstätten für behinderte Menschen“ finden Sie hier.
Politik
06.07.20
Orientierungshilfe für Hygieneschutzkonzepte in Werkstätten für behinderte Menschen