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Prüfungsordnung in Sachsen
Mit der Umsetzung der Fortbildungsprüfungsordnung in landeseigene Prüfungsordnungen (PO) ist nun als 12. Bundesland auch Sachsen in der Lage, die staatlich anerkannte „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ in Werkstätten anzubieten. Dafür wurde eine bereits 1992 als „Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen“ verabschiedete PO zugrundegelegt. Erfahrungen mit Einsatz und Anwendung dieser PO müssen Fortbildungsanbieter und das zuständige Regierungspräsidium Leipzig nun noch sammeln.