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Corona-Überbrückungshilfen – Antragsfrist für die 1. Phase bis zum 9. Oktober 2020 verlängert
Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können über die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes direkte Zuschüsse zu ihren Fixkosten erhalten. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden. Die BAG WfbM informierte im Werkstatt:Telegramm 8.2020.

Die Corona-Überbrückungshilfen können in zwei Phasen beantragt werden:

1. Phase
Voraussetzung für die 1. Phase ist, dass ein Unternehmen einen Umsatz- bzw. Einnahmenrückgang von 60 % in den Monaten April und Mai 2020 gegenüber diesen Monaten des Vorjahres erlitten hat. Bezuschusst werden dann die Fixkosten in den Monaten Juni bis August 2020.

2. Phase
In der 2. Phase gibt es zwei alternative Antragsvoraussetzungen: Für zwei zusammenhängende Monate im Zeitraum von April bis August 2020 ist nun ein Einnahmerückgang von 50 % ausreichend. Oder das Unternehmen kann nachweisen, dass es von April bis August 2020 einen Rückgang von durchschnittlich mindestens 30 % pro Monat erlitten hat. Bezuschusst werden dann die Fixkosten in den Monaten September bis Dezember 2020.

Für die 1. Phase wurde die Antragsfrist bis zum 9. Oktober 2020 verlängert. Für die 2. Phase werden Anträge voraussichtlich ab Mitte Oktober möglich sein.

Werkstätten können prüfen, ob sie antragsberechtigt sind. Bei gemeinnützigen Unternehmen kommt es nicht auf die Umsätze, sondern auf die Einnahmen an. Das Konsolidierungsgebot gilt nicht, das heißt, ein Antrag ist auch auf Grundlage einzelner Betriebsstätten möglich.

Die Anträge können nur durch eine*n Wirtschaftsprüfer*in, Steuerberater*in, etc. als sogenannte prüfende Dritte gestellt werden; diesen obliegt es unter anderem auch zu prüfen, welche Kosten geltend gemacht werden können.

Weitere Informationen über die Überbrückungshilfe, insbesondere über die weiteren Antragsvoraussetzungen, finden Sie in den FAQ externer Link und in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Finanzen. externer Link


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