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Rechte behinderter Menschen werden weltweit gestärkt - UN-Generalversammlung verabschiedet Konvention
Am 13. Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Konvention über die Rechte behinderter Menschen verabschiedet. Mit der Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen soll weltweit die Chancengleichheit behinderter Menschen gefördert und ihre Diskriminierung unterbunden werden.
Mit der Konvention liegt erstmals ein Dokument vor, das international Fragen der Behinderung nicht nur aus einer sozialrechtlichen, sondern auch aus einer menschenrechtlichen Perspektive behandelt. Behinderung wird in der Konvention nicht nur im Kontext von Prävention, Rehabilitation und sozialer Sicherheit gesehen. In erster Linie macht die Konvention deutlich, daß die Menschenrechte nicht teilbar sind. Das Recht auf Leben und Arbeit sowie das Recht auf Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben spiegeln sich daher in der Konvention genauso wider wie Regelungen zur Chancengleichheit und Barrierefreiheit.
Weltweit gibt es über 600 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Zum Vergleich: Die Europäische Union hat insgesamt 461 Millionen Einwohner. Behinderte Menschen repräsentieren einen großen Teil der Weltbevölkerung. Sie müssen stärker als bisher als Personen angesehen werden, die gleichwertig am politischen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen. Dazu soll die Konvention einen wichtigen Beitrag leisten.
Die Konvention steht nun den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen zur Zeichnung und Ratifikation offen.
Den Konventionstext finden Sie auf der Internetseite der Vereinten Nationen unter http://www.un.org/esa/socdev/enable/rights/convtexte.htm
Mit der Konvention liegt erstmals ein Dokument vor, das international Fragen der Behinderung nicht nur aus einer sozialrechtlichen, sondern auch aus einer menschenrechtlichen Perspektive behandelt. Behinderung wird in der Konvention nicht nur im Kontext von Prävention, Rehabilitation und sozialer Sicherheit gesehen. In erster Linie macht die Konvention deutlich, daß die Menschenrechte nicht teilbar sind. Das Recht auf Leben und Arbeit sowie das Recht auf Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben spiegeln sich daher in der Konvention genauso wider wie Regelungen zur Chancengleichheit und Barrierefreiheit.
Weltweit gibt es über 600 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Zum Vergleich: Die Europäische Union hat insgesamt 461 Millionen Einwohner. Behinderte Menschen repräsentieren einen großen Teil der Weltbevölkerung. Sie müssen stärker als bisher als Personen angesehen werden, die gleichwertig am politischen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen. Dazu soll die Konvention einen wichtigen Beitrag leisten.
Die Konvention steht nun den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen zur Zeichnung und Ratifikation offen.
Den Konventionstext finden Sie auf der Internetseite der Vereinten Nationen unter http://www.un.org/esa/socdev/enable/rights/convtexte.htm