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Stellungnahme zur Sicherung der Werkstattentgelte
Die BAG WfbM hat sich gemeinsam mit Werkstatträte Deutschland e. V. (WRD) zum Thema „Verteilung der Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Sicherung der Werkstattentgelte“ positioniert.
Aus mehreren Bundesländern gibt es Problemanzeigen hinsichtlich der Verteilung der Mittel durch die Integrationsämter. Dabei werden teilweise sehr hohe und aus Sicht von BAG WfbM und WRD rechtlich unzulässige Anforderungen an die Antragstellung geknüpft. Auch wenn die Verteilung der Gelder vom Bund in die Hoheit der Integrationsämter der einzelnen Bundesländer gestellt wurde, sehen es BAG WfbM und WRD als dringend geboten an, dass sich die Bundesebene der Problemanzeigen bewusst wird und auf ein einheitliches Vorgehen der Integrationsämter hinwirkt.
Darüber hinaus ist aber entscheidend, dass Werkstätten, die nicht oder nicht mehr in der Lage sind, die Entgelte der Beschäftigten zu zahlen, tatsächlich Anträge bei den zuständigen Integrationsämtern stellen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass das Geld bei den Menschen mit Behinderungen ankommt, die aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage ihrer Werkstätten Einkommenseinbußen hinnehmen mussten oder müssen.
Die gemeinsame Stellungnahme von BAG WfbM und WRD finden Sie hier .
Weitere Informationen zur Coronavirus-Krise finden Sie in unseren FAQs .
Aus mehreren Bundesländern gibt es Problemanzeigen hinsichtlich der Verteilung der Mittel durch die Integrationsämter. Dabei werden teilweise sehr hohe und aus Sicht von BAG WfbM und WRD rechtlich unzulässige Anforderungen an die Antragstellung geknüpft. Auch wenn die Verteilung der Gelder vom Bund in die Hoheit der Integrationsämter der einzelnen Bundesländer gestellt wurde, sehen es BAG WfbM und WRD als dringend geboten an, dass sich die Bundesebene der Problemanzeigen bewusst wird und auf ein einheitliches Vorgehen der Integrationsämter hinwirkt.
Darüber hinaus ist aber entscheidend, dass Werkstätten, die nicht oder nicht mehr in der Lage sind, die Entgelte der Beschäftigten zu zahlen, tatsächlich Anträge bei den zuständigen Integrationsämtern stellen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass das Geld bei den Menschen mit Behinderungen ankommt, die aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage ihrer Werkstätten Einkommenseinbußen hinnehmen mussten oder müssen.
Die gemeinsame Stellungnahme von BAG WfbM und WRD finden Sie hier .
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