Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat ihren Anfang August 2020 veröffentlichten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Werkstätten für behinderte Menschen (BGW-Standard) geändert. Dadurch werden Widersprüche zwischen Länderregelungen und dem BGW-Standard geklärt.
Der geänderte BGW-Standard wurde hinsichtlich der Personenbeförderung flexibilisiert. Werkstätten stehen nun verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, im konkreten Fall Maßnahmen für den Infektionsschutz zu treffen. Die Vorgaben betreffen zudem nicht mehr die Fahrdienste, sondern nur noch Dienstfahrten, z. B. bei der Beförderung von Außenarbeitsgruppen.
Damit wird verdeutlicht, dass hinsichtlich der Fahrdienste die durch die Länderregelungen und zuständigen Gesundheitsämter vorgegebenen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen gelten.
Die BAG WfbM informierte ihre Mitglieder im Werkstatt:Telegramm 10.2020 . Dieses enthält auch weitere Informationen zur Geltendmachung von infektionsschutzbedingten Mehraufwendungen.
Den aktuellen Pandemie-Arbeitsschutzstandard der BGW finden Sie hier .
Weitere Informationen der BAG WfbM zu Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen finden Sie hier .