Panorama 03.12.20
Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen
Teilhabe muss auch in der Krise gelebt werden

Seit 1992 ist der 3. Dezember der Tag der Menschen mit Behinderungen. Damals rief die Weltgesundheitsorganisation (WHO) diesen internationalen Tag aus, an dem Menschen mit Behinderungen selbst ihre Probleme darlegen und besonderes Gehör finden.

Insbesondere in diesem Jahr ist es von größter Bedeutung, Menschen mit Behinderungen bei allen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen nicht zu vergessen. Die Krise stellt den Teilhabe-Gedanken auf den Prüfstand. Es ist leider immer noch nicht selbstverständlich geworden, immer und in jedem Fall auch die Belange von Menschen mit Behinderungen im Blickfeld zu haben.

Erstmalig gab es durch die Coronavirus-Krise bundesweit Betretungsverbote in Werkstätten. Der Lockdown im Frühjahr führte dazu, dass das öffentliche Leben beinahe stillstand. Vor allem für die Menschen mit Behinderungen führte dies zu großen Verunsicherungen und einem Gefühl der Ausgrenzung.

Deutlich wurde in dieser Zeit die Wichtigkeit der Werkstattleistung für die Menschen mit Behinderungen. Werkstätten leisteten auch in dieser - für alle Menschen - schwierigen Situation Unterstützungs- und Betreuungsleistungen, um, wo es möglich und gewünscht ist, Beschäftigung und Qualifizierung sicherzustellen, eine Tagesstruktur zu geben und den Menschen weiterhin ein eigenständiges Leben zu ermöglichen. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stand und steht auch jetzt weiterhin im Mittelpunkt des Handelns der Werkstätten.

Am internationalen Tag für Menschen mit Behinderungen sollen die Regierungen in den EU-Ländern aufzeigen, inwieweit sie Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erleichtert haben. Die Krise hat diesbezüglich Schwachstellen deutlich offenbart, von denen auch Werkstattbeschäftigte in besonderer Weise betroffen sind. Es wurden Regelungslücken und rechtliche Unklarheiten offenbar, die eine soziale Sicherung der Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten zusätzlich erschweren. Eine Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten gegenüber Arbeitnehmern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese Regelungslücken müssen geschlossen werden und bieten einen Anknüpfungspunkt für die Diskussionen über zukünftige Reformen des Werkstättensystems in Deutschland.

Der gesetzlich gewollte und durch Werkstätten erbrachte Nachteilsausgleich darf auch schwierigen Zeiten nicht infrage gestellt werden. Die BAG WfbM hat sich über den Verlauf der Coronavirus-Krise im Austausch mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den weiteren Rehabilitationsträger insbesondere dafür eingesetzt, dass die Vergütungen für die Werkstattleistung weitergezahlt und somit die Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben erhalten blieben. Ebenfalls ist es vorerst größtenteils gelungen Einkommenseinbußen von Werkstattbeschäftigten zu verhindern.

In dieser sehr dynamischen Lage ist es wichtig, dass die Zusammenarbeit auf allen Ebenen in der Werkstatt respektvoll und konstruktiv sein muss. Eine enge Abstimmung auf Augenhöhe mit Werkstattrat und Frauenbeauftragten trägt dazu bei, gemeinsam die andauernde Pandemie und alle damit verbundenen Herausforderungen zu meistern. Ebenso darf die außerordentliche Leistung der Fachkräfte in den Werkstätten nicht vergessen werden. Nur durch die Partizipation aller Menschen kann an Lösungen für den Weg aus der Krise gearbeitet werden.


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