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Menschen mit Behinderungen und Personal in Einrichtungen der Eingliederungshilfe bei Impfungen priorisieren

Es liegt aktuell ein Entwurf einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Covid19-Impfungen vor. Die BAG WfbM hat sich dazu gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales positioniert. Sie fordert, dass alle Menschen mit Behinderungen und das Personal in Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit hoher Priorität Zugang zu Impfungen erhalten müssen.

Die Empfehlung der STIKO hat zum Ziel, die besonders vulnerablen Personengruppen und Menschen mit besonders hohem Expositionsrisiko vorrangig gegen Covid19 zu impfen.

Trotz guter Hygienekonzepte für Menschen mit Behinderungen und für das Personal gibt es ein erhöhtes Infektionsrisiko in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Zu diese Einrichtungen gehören auch Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten und besondere Wohnformen, aber auch allen anderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen.

Schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle bei Menschen mit Behinderungen können durch einen priorisierten Zugang zu Impfungen verhindert werden. Alle Menschen mit Behinderungen und das Personal in der Eingliederungshilfe können so geschützt werden. Seit Beginn der Coronavirus-Krise war oftmals der einzige Schutz für Menschen mit Behinderungen eine weitgehende Isolation, dies muss beendet werden.

Die BAG WfbM fordert daher, dass alle Menschen mit Behinderungen und das Personal in Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit hoher Priorität Zugang zu Impfungen haben müssen. 



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