Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine Information zur „Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)“ erarbeitet.
Diese wurde nun im Sachgebiet Wohlfahrtspflege des Fachbereichs Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege der DGUV veröffentlicht . Auch die BAG WfbM war an der Erarbeitung beteiligt.
In der DGUV-Information sind die wichtigsten Rechtsvorschriften und Normen, die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse, die Informationen aus Unfallverhütungsvorschriften sowie die Erfahrungen der Unfallversicherungsträger zur Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen zusammengestellt. Sie sollen dem Praktiker sowie insbesondere den Werkstattträgern und Leitungen von Werkstätten vor Ort bei Planung und Baumaßnahmen eine Hilfestellung bieten, aus der ersichtlich ist, ob alle wesentlichen Aspekte für eine behinderten- und behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitsstätte und der Arbeitsplätze berücksichtigt wurden.
Arbeitswelt
14.12.20
DGUV veröffentlicht Information zur Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten