Diesen Artikel an Freunde versenden
Harter Lockdown: Werkstätten werden grundsätzlich wie andere Unternehmen behandelt
Der heute begonnene harte Lockdown bedeutet auch für Werkstätten Einschränkungen. Werkstätten für behinderte Menschen sind oftmals in besonders betroffenen Branchen, wie der Gastronomie oder dem Einzelhandel, aktiv.
Trotzdem bleiben bundesweite Betretungsverbote weitgehend aus. Lediglich in Bayern und Sachsen sind Werkstätten und Tagesförderstätten seit dem 16. Dezember 2020 wieder grundsätzlich mit Betretungsverboten für Menschen mit Behinderungen belegt.
Die entsprechende Allgemeinverfügung für Bayern finden Sie hier .
Die entsprechende Verordnung für Sachsen finden Sie hier .
In allen anderen Bundesländern werden Werkstätten wie andere Unternehmen behandelt, das heißt, wo es möglich ist, soll es Betriebsferien geben oder Home Office angeboten werden (Meldung vom 14.12.2020 ).
Weitere Informationen zu den Regelungen in den einzelnen Ländern finden Sie in unseren FAQ .
Trotzdem bleiben bundesweite Betretungsverbote weitgehend aus. Lediglich in Bayern und Sachsen sind Werkstätten und Tagesförderstätten seit dem 16. Dezember 2020 wieder grundsätzlich mit Betretungsverboten für Menschen mit Behinderungen belegt.
Die entsprechende Allgemeinverfügung für Bayern finden Sie hier .
Die entsprechende Verordnung für Sachsen finden Sie hier .
In allen anderen Bundesländern werden Werkstätten wie andere Unternehmen behandelt, das heißt, wo es möglich ist, soll es Betriebsferien geben oder Home Office angeboten werden (Meldung vom 14.12.2020 ).
Weitere Informationen zu den Regelungen in den einzelnen Ländern finden Sie in unseren FAQ .