Diesen Artikel an Freunde versenden
Bundeskabinett beschließt Sachbezugswerte für 2004
Das Kabinett hat die Sachbezugswerte für das Jahr 2004 beschlossen. Die Sachbezugsverordnung bestimmt für die Zwecke der Sozialversicherung und der Besteuerung den Wert der Sachbezüge für Unterkunft und Verpflegung, die Arbeitnehmer als Teil ihres Arbeitsentgeltes erhalten.
Der monatliche Wert der Sachbezüge für Verpflegung und Unterkunft wird für 2004 im Westen um 1,00 Prozent und im Osten um 1,63 Prozent erhöht. Damit beträgt der Sachbezugswert in den alten Ländern 389,45 Euro und in den neuen Ländern 371,75 Euro.
Der Wert für Verpflegung wird um 1,95 Euro auf 197,75 Euro erhöht. Aufgeschlüsselt sind das monatlich
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Der monatliche Wert der Sachbezüge für Verpflegung und Unterkunft wird für 2004 im Westen um 1,00 Prozent und im Osten um 1,63 Prozent erhöht. Damit beträgt der Sachbezugswert in den alten Ländern 389,45 Euro und in den neuen Ländern 371,75 Euro.
Der Wert für Verpflegung wird um 1,95 Euro auf 197,75 Euro erhöht. Aufgeschlüsselt sind das monatlich
- für Frühstück 43,25 Euro (in 2003: 42,80 Euro)
- für Mittag- und Abendessen jeweils 77,25 Euro (in 2003: 76,50 Euro)
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.