Arbeitswelt 20.11.03
Neues Instrument zur Steuerung von Leistungen der Eingliederungshilfe
Seit 2001 gibt es das sogenannte „persönliche Budget“. § 17 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX bietet die Möglichkeit, Reha- bzw. Teilhabeleistungen maßgeschneidert und personenzentriert zu erhalten. Der Kostenträger stellt dem Leistungsberechtigten Geldmittel zur Verfügung, mit denen sie/er selbst entscheiden kann, welche Hilfen und Dienste wann erbracht werden sollen. Damit sollen Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der behinderten Menschen gestärkt und die persönliche Lebensqualität verbessert werden. Die über das persönliche Budget eigengesteuert (bzw. mit Hilfe der gesetzlichen Vertreter) organisierten Hilfebedarfe werden als alltäglich anfallend, regelmäßig wiederkehrend und regiefähig charakterisiert.

Erste praktische Erfahrungen mit dem Einsatz von persönlichen Budgets liegen vor: in Rheinland-Pfalz und Hamburg, auch in Baden-Württemberg gibt es ein Modellprojekt, das aber noch auf praktische Inanspruchnahme wartet. Die bislang realisierten Hilfebedarfe liegen in den Bereichen Wohnen (Selbstversorgung, Haushaltsführung), Freizeitgestaltung, Gesundheit, Kommunikation und gesellschaftliche Teilhabe, Mobilität und Bildung.

Es gibt noch Unklarheiten, wie zum Beispiel die Gewährleistung einer Budgetassistenz (Unterstützung zur Beantragung und Organisation), die Bereitstellung der Geldmittel für den festgestellten Bedarf, die Frage der Variierung von Geld- und Sachleistung, und einiges mehr. Für die BAG WfbM und die Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege wird zu klären sein, inwieweit auch andere Teilhabeleistungen „budgetfähig“ sein können, ob Teilleistungen aus der Werkstattarbeit oder gar die Gesamtleistung über persönliche Budgets zu organisieren sind.



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