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FAQs zum Coronavirus – Antragsfristen für November- und Dezemberhilfen deutlich verlängert

Um einen Überblick über die wichtigsten Aspekte und die entscheidenden Fragen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise zu geben, hat die BAG WfbM FAQs erarbeitet. 

Die Antworten auf diese häufig gestellten Fragen sollen die Mitglieder der BAG WfbM bei den Herausforderungen im Umgang mit der Krise unterstützen und den aktuellen Wissensstand zu verschiedenen Fragen aufzeigen.

Da sich zurzeit neben den tagtäglichen Herausforderungen auch eine Vielzahl neuartiger rechtlicher Fragestellungen ergeben, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die FAQs keinen Anspruch auf Vollständigkeit bzw. rechtliche Gewähr haben.

Ebenfalls wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es abweichende landesrechtliche Regelungen sowie Vereinbarungen mit dem jeweils zuständigen Eingliederungshilfeträger geben kann.

Die FAQs haben einen „dynamischen“ Charakter. Das bedeutet, sie werden laufend an die aktuellen Entwicklungen angepasst.

Die neueste Aktualisierung informiert unter Punkt F.4 über die November- und Dezemberhilfen.

Die Frist zur Antragsstellung auf Novemberhilfe wurde vom 31. Januar auf den 30. April 2021 verlängert.

Die Frist auf Antragsstellung auf Dezemberhilfe wurde vom 31. März auf den 30. April 2021 verlängert.

Die Inhaltsübersicht der FAQs finden Sie hier externer Link.



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