Die am 20. Januar 2021 vom Bundeskabinett beschlossene SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) tritt am 27. Januar 2021 in Kraft.
Durch die Corona-ArbSchV werden alle Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzes zu erhöhten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen für die Beschäftigten während der Coronavirus-Krise verpflichtet.
Die Vorgaben des Branchenstandard der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gelten weiterhin.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zur Verordnung ausführliche FAQ bereitgestellt. Diese finden Sie hier .
Die Verordnung gilt zunächst befristet bis zum 15. März 2021.
Den Text der Verordnung finden Sie hier .
Arbeitswelt
26.01.21
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung tritt morgen in Kraft