Politik 05.02.21
Bundeskabinett verabschiedet Teilhabestärkungsgesetz
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 3. Februar 2021 das Teilhabestärkungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft mit weiteren Maßnahmen stärken.

Unter anderem soll durch das Gesetz der anspruchsberechtigte Personenkreis für das Budget für Ausbildung erweitert werden. Ab dem 1. Januar 2022 sollen auch Beschäftigte im Arbeitsbereich der Werkstatt (Personen, die Leistungen nach § 58 SGB IX beziehen), die Möglichkeit erhalten, ein Budget für Ausbildung nach § 61a SGB IX in Anspruch zu nehmen.

Die BAG WfbM begrüßt die Einführung des neuen § 37a SGB IX, der eine ausdrückliche Verpflichtung von Leistungserbringern zu Gewaltschutzmaßnahmen in Einrichtungen und eine Hinwirkungspflicht der Leistungsträger gegenüber den Einrichtungen vorsieht.

Soweit Bundestag und Bundesrat dem Teilhabestärkungsgesetz in der vorgelegten Form zustimmen, werden die Regelungen zum Gewaltschutz in Einrichtungen bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. 

Werkstätten sollten daher bereits jetzt prüfen, ob sie ausreichende Maßnahmen und Konzepte zur Gewaltprävention umgesetzt haben. 

Die Stellungnahme der BAG WfbM zum Entwurf des Teilhabestärkungsgesetz finden Sie hier externer Link

Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Teilhabestärkungsgesetz sowie den Entwurf der Bundesregierung finden Sie hier externer Link


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