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SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verlängert

Das Bundeskabinett hat beschlossen, die im Januar 2021 in Kraft getretene SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbschV) bis einschließlich 30. April 2021 zu verlängern.

Durch die Corona-ArbSchV werden Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzes zu verstärkten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen für die Beschäftigten während der Coronavirus-Krise verpflichtet. Auch Werkstätten für behinderte Menschen müssen damit weiterhin die Vorgaben im Rahmen ihrer Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte beachten und umsetzen.

Die Verlängerung der pandemiebedingten Arbeitsschutzmaßnahmen stellt immer noch einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens dar, so Bundesminister Hubertus Heil. Die Pressemitteilung des  Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Verlängerung der Corona-ArbschV finden Sie hier externer Link.

Das BMAS hat zur Verordnung ausführliche FAQ bereitgestellt. Diese finden Sie hier externer Link.

Den Text der Verordnung finden Sie hier externer Link.



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