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Stiftung Anerkennung und Hilfe verlängert Anmeldefrist
Stiftung Anerkennung und Hilfe verlängert die Anmeldefrist zum Erhalt von Stiftungsleistungen bis zum 30. Juni 2021. Die Stiftung gibt Menschen Unterstützung, die in der BRD und in der DDR Leid in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie erfahren haben.
Bund, Länder und Kirchen verlängern als Errichter der Stiftung Anerkennung und Hilfe die Anmeldefrist zum Erhalt von Stiftungsleistungen bis zum 30. Juni 2021. Außerdem wird die Bearbeitungszeit in den Anlauf- und Beratungsstellen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert und das Stiftungsvermögen um rund 17,5 Mio. Euro auf insgesamt 305.517.383 Euro aufgestockt.
Die vorgenommenen Anpassungen sollen sicherstellen, dass alle Anmeldungen, die innerhalb des verlängerten Anmeldezeitraumes erfolgen, geprüft und abschließend bearbeitet werden und alle Berechtigten, die sich bis zum 30. Juni 2021 melden, Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen bekommen können.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de
Bund, Länder und Kirchen verlängern als Errichter der Stiftung Anerkennung und Hilfe die Anmeldefrist zum Erhalt von Stiftungsleistungen bis zum 30. Juni 2021. Außerdem wird die Bearbeitungszeit in den Anlauf- und Beratungsstellen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert und das Stiftungsvermögen um rund 17,5 Mio. Euro auf insgesamt 305.517.383 Euro aufgestockt.
Die vorgenommenen Anpassungen sollen sicherstellen, dass alle Anmeldungen, die innerhalb des verlängerten Anmeldezeitraumes erfolgen, geprüft und abschließend bearbeitet werden und alle Berechtigten, die sich bis zum 30. Juni 2021 melden, Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen bekommen können.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de