Arbeitswelt 08.04.21
Novellierung der Förderrichtlinie Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von Lüftungsanlagen 
Die Förderrichtlinie für Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von Lüftungsanlagen wurde erweitert. Mit den Anpassungen sollen insbesondere Öffnungsstrategien und nachhaltige Perspektiven für den Wiederbetrieb von Einrichtungen, hierzu gehören auch Werkstätten für behinderte Menschen, ermöglicht werden.

Gewährt werden finanzielle Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung an zentralen und dezentralen stationären Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten. Statt bisher 40 % können nun bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Der maximal mögliche Förderbetrag wurde von 100.000 € auf 200.000 € pro bestehender RLT-Anlage erhöht.

Der Katalog der förderfähigen Maßnahmen wurde erweitert. Beispielsweise kann nun auch der nachträgliche Einbau von Anlagen zur Luftdesinfektion durch UV-C Technik gefördert werden. Dabei können nun Anlagen gefördert werden, die mindestens einen Raum mit einem Regelluftstromvolumen von 400 m³/h (statt bisher 1.500 m³/h) oder mehr versorgen.

Sollte bereits ein Antrag nach der alten Richtlinie gestellt worden sein, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen neuen Antrag nach der neuen Richtlinie zu stellen. Weitere Informationen zu den förderungsfähigen Maßnahmen, den weiteren Voraussetzungen und zum Antragsverfahren des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle finden Sie hier. externer Link


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