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Überbrückungshilfe III vereinfacht und verlängert

Die Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe III wurden ein weiteres Mal vereinfacht und die Antragsfrist bis zum 31. August 2021 verlängert. 

Antragsberechtigt sind nun auch Unternehmen, die in einem Monat einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Sie können die Überbrückungshilfe III für den betreffenden Monat beantragen.

Der Förderzeitraum umfasst November 2020 bis Juni 2021.

Antragsberechtigt sind Unternehmen in Deutschland mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. Euro. In einigen Branchen sind von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffene Unternehmen auch dann antragsberechtigt, wenn sie im Jahr 2020 einen Umsatz von mehr als 750 Mio. Euro erzielt haben. Damit haben auch größere mittelständische Unternehmen Zugang zu dieser Hilfe.

Weitere Änderungen und weiterführende Informationen finden Sie hier externer Link.

Der Antrag kann bis zum 31. August 2021 gestellt werden.



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