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Fristverlängerung für Anträge auf Billigkeitsleistungen aus dem Corona-Teilhabe-Fonds

Aufgrund der andauernden Pandemiesituation und weil noch Mittel zur Verfügung stehen, verlängert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Frist für Anträge auf Mittel aus dem sogenannten Corona-Teilhabe-Fonds um zwei Monate.

Anträge können damit nun bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden. Es können auch finanzielle Mittel für die Monate April und Mai 2021 beantragt werden.

Die dazu erforderliche Änderungs-Richtlinie wurde am 8. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie finden diese hier externer Link.

Die Änderung tritt zum 1. April 2021 in Kraft. 

Weitere Informationen finden Sie hier externer Link und in unseren FAQs zur Coronavirus-Krise externer Link.



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